Das Bundesgericht ging in einem neuen Leitentscheid namentlich der Frage nach, wann Monatsfristen zu laufen beginnen. Es kam dabei zum Ergebnis, dass diese am Tag des fristauslösenden Ereignisses und nicht am Folgetag zu laufen beginnen (Urteil des Bundesgerichts 5A_691/2023 vom 13.08.2024).
Das Bundesgericht hat sich in einem neuen Leitentscheid im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts erstmals zur Berechnung der Dreijahresfrist geäussert (Urteil des Bundesgerichts 5A_357/2022).
Am 15. März 2024 hat Frau MLaw Céline Bussmann im Rahmen des Vorbereitungskurses auf die luzernische Notariatsprüfung an der Hochschule Luzern ein Referat zum Thema des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) gehalten.
Am 21.02.2024 startet an der Universität Luzern an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Lehrveranstaltung "Privatrecht für Ökonominnen und Ökonomen".
Wir heissen Frau MLaw Céline Schnyder in unserem Team herzlich willkommen.
Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen viel Freude, Wärme, Licht und auch eine kleine Portion Ruhe. Rutschen Sie gut, gesund und glücklich in das Jahr 2024🎄
Wir freuen uns ausserordentlich, dass Frau Sandra Duss unser Team seit dem 1. Oktober 2023 als Rechtsanwältin und Notarin verstärkt.
Wer eine Liegenschaft kauft oder neu baut, soll – so die Auffassung des Nationalrats – inskünftig länger Zeit haben, Baumängel zu melden. Der Nationalrat hat am 23. September 2023 einer Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts mit 185 zu 5 Stimmen zugestimmt. Nun hat der Ständerat über die Vorlage zu befinden.
Mit seinem Urteil vom 19. Juli 2023 hält das Bundesgericht an den strengen Formvorschriften bei einem Testament fest (Urteil des Bundesgerichts 5A_133/2023).
Dr. iur. Cornelio Zgraggen hat die Weiterbildung „CAS Bau- und Immobilienrecht“ und zum „Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht“ erfolgreich absolviert.
Wir gratulieren unserer juristischen Mitarbeiterin, Michèle Egli, ganz herzlich zur bestandenen Anwaltsprüfung im Kanton Luzern.
Es freut uns ausserordentlich Ihnen mitzuteilen, dass unsere Anwalts- und Notariatskanzlei per 1. November 2022 in veränderter Struktur unter dem neuen Namen Zgraggen Rechtsanwälte AG auftritt.
Das revidierte Erbrecht wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es gilt für sämtliche Todesfälle ab diesem Datum und zwar unabhängig davon, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und wann die Unterzeichnung erfolgt ist.
Gleichzeitig mit der Kanzleieröffnung in der Stadt Luzern haben wir auch unseren Auftritt auf LinkedIn neu geschaffen.
Durch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung sämtlicher relevanter Bedürfnisse können viele Konflikte vermieden oder entschärft werden. Diese Bedürfnisermittlung im Austausch mit Klientinnen und Klienten und das Erarbeiten einer für den individuellen Fall massgeschneiderten Lösung machen für mich die Faszination am Notariats- und Anwaltsberuf aus.