Ihre Anwaltskanzlei
mit Notariat
in Luzern

Ihr Erfolg ist unser Antrieb

Wir sind eine schlagkräftige und dynamische Anwalts- und Notariatskanzlei im pulsierenden Herzen der Stadt Luzern. Unsere Anwälte und Notare sind spezialisiert und seit vielen Jahren in ausgewählten Fachbereichen tätig.

Vorausschauend und mit Leidenschaft setzen wir uns als Anwälte und Notare konsequent und kraftvoll für Ihre Anliegen ein. Wir beraten Sie persönlich und umfassend und behalten Ihre Ziele stets im Fokus.

Im Rahmen unserer Anwalts- und Beratungstätigkeit stehen wir Ihnen als Privatperson, Unternehmen oder als Gemeinwesen bei rechtlichen Fragestellungen sowohl beratend als auch in der Prozessführung vor Behörden und Gerichten zur Seite und unterstützen Sie bei aussergerichtlichen Lösungsfindungen mit Verhandlungsgeschick. Unsere Schwerpunkte liegen im öffentlichen und privaten Bau- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht, Nachbar- und Stockwerkeigentumsrecht sowie im Erbrecht.

Ausserdem bieten wir umfassende Notariatsdienstleistungen an, insbesondere Kaufverträge, Pfandverträge, Gründungen von Gesellschaften, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen und Fusionen, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge sowie Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten. Wir können für Sie die Beurkundungsgeschäfte rasch und effizient durchführen.

Unsere Büroräumlichkeiten an der Alpenstrasse 7 befinden sich wenige Gehminuten vom Bahnhof Luzern entfernt.

Aktuelles aus der Kanzlei

City Run Luzern 2024: Mittendrin statt nur dabei
City Run Luzern 2024: Mittendrin statt nur dabei

Leider waren wir auf der Laufstrecke leicht dezimiert, umso grösser war jedoch der Support beim Zieleinlauf. Beim gemütlichen Zusammensein liessen wir den Abend ausklingen. Wir gratulieren allen LäuferInnen zur tollen Leistung. Im nächsten Jahr werden wir die Herausforderung noch etwas steigern und uns an einen Berglauf wagen!

Urteilsbesprechung: Schweizerisches Zivilprozessrecht
Urteilsbesprechung: Schweizerisches Zivilprozessrecht

Das Bundesgericht ging in einem neuen Leitentscheid namentlich der Frage nach, wann Monatsfristen zu laufen beginnen. Es kam dabei zum Ergebnis, dass diese am Tag des fristauslösenden Ereignisses und nicht am Folgetag zu laufen beginnen (Urteil des Bundesgerichts 5A_691/2023 vom 13.08.2024).

Urteilsbesprechung: Stockwerkeigentum
Urteilsbesprechung: Stockwerkeigentum

Das Bundesgericht hat sich in einem neuen Leitentscheid im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts erstmals zur Berechnung der Dreijahresfrist geäussert (Urteil des Bundesgerichts 5A_357/2022).

Das macht uns aus

Fachliche Spezialisierung

Uns verbindet die Begeisterung für die Jurisprudenz und unser Anspruch auf Perfektion.

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Weiterbildung und Vernetzung

Nachhaltige Qualität und Leistungsfähigkeit erreichen wir durch fachliche und persönliche Weiterbildung und Vernetzung.

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Vertrauen

Vertrauen ist unser höchstes Gut. In unserer Mandatsführung legen wir grossen Wert auf ein persönliches und transparentes Verhältnis zu Ihnen.

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Massgeschneiderte Lösungen

Die Interessen unserer Klienten sind das Zentrum unserer Arbeit.

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